Waffenführung in Deutschland – Gesetzliche Grundlagen & Verantwortung im Sicherheitsdienst

In Deutschland ist der Umgang mit Waffen streng geregelt. Besonders im privaten Sicherheitsgewerbe herrscht oft Unsicherheit darüber, was erlaubt ist – und unter welchen Bedingungen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Waffenführung im Rahmen von Sicherheitsdiensten.

Waffengesetz (WaffG) – Der rechtliche Rahmen

 

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Erwerb, Besitz, Führen und Einsatz von Waffen. Dabei unterscheidet das Gesetz klar zwischen Schusswaffen, Reizstoffsprühgeräten, Elektroschockern, Schlagwaffen und verbotenen Gegenständen.

Wer eine Waffe führen möchte (also sie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums bei sich trägt), benötigt grundsätzlich einen Waffenschein. Für bestimmte Waffengattungen – z. B. Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray zur Tierabwehr) – gelten abweichende Regelungen, ebenso für das sogenannte kleine Waffenschein.

Waffen im Sicherheitsdienst – Nur in Ausnahmefällen erlaubt

 

Für Sicherheitsdienstleister ist das Führen von Schusswaffen nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählen:

  • Nachweis eines konkreten Gefährdungspotenzials

  • Nachweis der fachlichen Eignung (z. B. durch Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG)

  • Persönliche Zuverlässigkeit und geistige Eignung

  • Erlaubnis durch die zuständige Behörde (i. d. R. Ordnungsamt/Waffenbehörde)

 

Nur bewaffnete Geld- und Werttransporte, bestimmte Personenschutzeinsätze oder Objektschutz an gefährdeten Einrichtungen können unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung für das Führen einer Waffe erhalten.

Viele Sicherheitsdienste setzen daher auf nicht-tödliche Einsatzmittel wie Taschenlampen, Handschuhe mit Protektion, Funkgeräte oder Deeskalationstrainings – besonders im Bereich Veranstaltungsschutz oder Objektschutz.

Falscher Waffenumgang: Ein Risiko für Lizenz & Ruf

 

Ein unerlaubter Waffenbesitz oder eine unsachgemäße Handhabung kann ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis (§ 34a GewO). Für seriöse Sicherheitsunternehmen wie SSB Chemnitz steht daher die klare Einhaltung aller Vorschriften im Mittelpunkt. Unsere Teams sind auf Deeskalation geschult – nicht auf Konfrontation mit Gewaltmitteln.


 

Fazit:

Das Führen von Waffen im privaten Sicherheitsdienst ist in Deutschland rechtlich klar eingeschränkt – und das aus gutem Grund. Professionelle Sicherheit basiert auf Prävention, Präsenz und Kommunikation. Nur in besonderen Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung kommt eine Bewaffnung überhaupt infrage. Sicherheit ist bei uns kein Risiko – sondern Verantwortung.

Create your account