Notwehr und Körperverletzung – Rechtliche Grundlagen im Sicherheitsdienst

In der täglichen Arbeit eines Sicherheitsdienstes kann es schnell zu brenzligen Situationen kommen, in denen eine Reaktion auf einen Angriff erforderlich ist. Doch wann dürfen Sicherheitskräfte in Deutschland körperliche Gewalt anwenden, ohne sich der Körperverletzung schuldig zu machen? Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Notwehr und Körperverletzung.

Was ist Notwehr?

 

Die Notwehr ist in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie beschreibt das Recht einer Person, sich gegen einen unmittelbaren Angriff auf Leben, Körper oder Eigentum zu verteidigen. Wichtig hierbei ist, dass die Notwehrhandlung angemessen sein muss. Das bedeutet:

  • Die Reaktion darf nicht unverhältnismäßig sein.

  • Es muss sich um einen unmittelbaren Angriff handeln (also keine bloße Bedrohung oder angedrohte Gewalt).

  • Notwehr darf nur angewendet werden, um den Angriff abzuwehren und nicht, um Rache zu üben.

 

Das Recht zur Notwehr erlischt, wenn der Angriff nicht mehr unmittelbar bevorsteht oder die Gefahr vorbei ist. Sicherheitskräfte können im Rahmen ihrer Tätigkeit also nur in dem Moment Gewalt anwenden, in dem sie oder andere in Gefahr sind – und müssen dabei stets die Verhältnismäßigkeit wahren.

Körperverletzung – Was ist strafbar?

 

Körperverletzung ist in den §§ 223 ff. StGB geregelt. Sie bezeichnet die Behandlung eines anderen Menschen in einer Weise, die dessen Körper oder Gesundheit schädigt. Hier wird zwischen einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung unterschieden, je nach Schwere des Schadens.

Selbst wenn jemand im Rahmen der Notwehr handelt, kann er sich der Körperverletzung schuldig machen, wenn die angewandte Gewalt unverhältnismäßig war. Das bedeutet, dass eine vorsätzliche Körperverletzung strafbar bleibt, auch wenn sie in einem Verteidigungskontext geschieht.

Notwehr im Sicherheitsdienst – Wann ist Gewalt zulässig?

 

Sicherheitsdienste sind oft in Konfliktsituationen gefordert, die Gewaltandrohungen oder Übergriffe auf Mitarbeiter und Gäste betreffen. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass die Mitarbeiter die rechtlichen Grenzen kennen und einhalten. Auch bei der Anwendung von körperlicher Gewalt muss stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden:

  • Vermeidung von Eskalation: Sicherheitspersonal muss immer die Deeskalation suchen, bevor Gewalt angewendet wird.

  • Verhältnismäßigkeit: Wendet das Sicherheitsdienstpersonal Gewalt an, muss diese der Schwere des Angriffs entsprechen – und nur so lange, wie der Angriff besteht.

  • Dokumentation: Eine umfassende und korrekte Dokumentation des Vorfalls schützt sowohl den Sicherheitsdienstleister als auch die betroffenen Personen vor unberechtigten Vorwürfen.

 

Fallbeispiel: Notwehr bei einem Übergriff auf einem Event

 

Stellen Sie sich vor, ein Besucher eines Konzerts im Veranstaltungsschutzbereich eines Sicherheitsdienstes beginnt, andere Gäste anzugreifen. Das Sicherheitspersonal kann sich hier auf das Recht zur Notwehr berufen, um den Angriff abzuwehren. Ein Mitarbeiter könnte die Person festhalten oder zu Boden bringen, aber nur solange der Angriff noch andauert. Wenn der Angreifer nach einer kurzen Phase der Gegenwehr die Flucht ergreift, ist eine weitere körperliche Gewaltanwendung nicht mehr gerechtfertigt.


 

Fazit:

Das Recht zur Notwehr ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Selbstverteidigung, doch es muss immer im Einklang mit der Verhältnismäßigkeit stehen. Im Sicherheitsdienst ist es entscheidend, sich dieser Grenze bewusst zu sein, um Körperverletzung zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Nur so kann die Sicherheit von Personen effektiv und im Einklang mit dem Gesetz gewährleistet werden.

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